Was ist die §57a- Begutachtung?

Die Pickerl-Überprüfung ist gesetztlich vorgeschrieben. Sie dient als Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.

In welchen Abständen muss ein Motorrad begutachtet werden?

In Österreich gilt jetzt die 3-2-1 Regelung: Bei Motorrädern und Motorfahrrädern ist die erste §57a- Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben. Als historisches Motorrad typisiert: Alle 2 Jahre.

Was wird überprüft?

- Beleuchtung
- Bremsen
- Bremsflüssigkeit
- Reifen
- Radlager
- Antriebssatz
- Abgaswerte
- Lenkkopflager
- Fahrgestell