Was ist die §57a- Begutachtung?
Die Pickerl-Überprüfung ist gesetztlich vorgeschrieben. Sie dient als Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.
In welchen Abständen muss ein Motorrad begutachtet werden?
In Österreich gilt jetzt die 3-2-1 Regelung: Bei Motorrädern und Motorfahrrädern ist die erste §57a- Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben. Als historisches Motorrad typisiert: Alle 2 Jahre.
Was wird überprüft?
- Beleuchtung
- Bremsen
- Bremsflüssigkeit
- Reifen
- Radlager
- Antriebssatz
- Abgaswerte
- Lenkkopflager
- Fahrgestell
Die Pickerl-Überprüfung ist gesetztlich vorgeschrieben. Sie dient als Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.
In welchen Abständen muss ein Motorrad begutachtet werden?
In Österreich gilt jetzt die 3-2-1 Regelung: Bei Motorrädern und Motorfahrrädern ist die erste §57a- Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben. Als historisches Motorrad typisiert: Alle 2 Jahre.
Was wird überprüft?
- Beleuchtung
- Bremsen
- Bremsflüssigkeit
- Reifen
- Radlager
- Antriebssatz
- Abgaswerte
- Lenkkopflager
- Fahrgestell